Baden‑Württemberg: 45 % mehr als im Vorjahr
(zg) Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten 63 726 reine Wohngeldhaushalte in Baden‑Württemberg am 31. Dezember 2016 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der Empfängerhaushalte gegenüber dem Jahr 2015 mit 43 994 Haushalten um 44,9 % angestiegen. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1 im Land beträgt somit 1,2 %.
Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 wurde das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst. Hierdurch ist die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte gestiegen, ebenso die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruchs. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2016 erhielten dabei 60 308 Mieter (94,6 %) einen Mietzuschuss, an 3 418 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschusshaushalte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 45,6 %, die Zahl der Lastenzuschusshaushalte um 33,3 %.
Mehr als die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (56,6 %) waren Einpersonenhaushalte (36 047), 11,3 % fielen auf Zweipersonenhaushalte (7 184). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,7 % (4 906) bzw. 11 % (7 029), während die 8 560 Haushalte mit fünf und mehr Personen 13,4 % ausmachten (Schaubild). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2016 insgesamt bei 175 Euro (Vorjahr: 128 Euro). Für Haushalte von Mietzuschuss lag er bei 171 Euro (125 Euro) und für Haushalte von Lastenzuschuss bei 247 Euro (172 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete betrug 480 Euro (Vorjahr: 463 Euro), die durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete lag bei 460 Euro (422 Euro), und das durchschnittliche Gesamteinkommen lag bei 950 Euro (918 Euro). Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat) spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser reinen Wohngeldhaushalte von 40,5 % des Einkommens auf nur noch 25,8 %.
Neben den 63 726 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, gab es am Jahresende 2016 noch 2 550 (Vorjahr: 2 587) wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die selbst aber nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag hier bei 138 Euro (Vorjahr: 121 Euro).